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Pigor und Eichhorn freuen sich, wenn Ihre Songs nachgespielt werden!

Sie können die Songs jederzeit privat oder öffentlich aufführen und Pigor & Eichhorn stellen im Songbook kostenfrei die Noten zur Verfügung.
Wenn Sie die Songs öffentlich aufführen, achten Sie bitte darauf, dass die GEMA-Musikfolgenliste abgegeben wird.

 

 

FAQ

  • Bei öffentlichen Aufführungen: Wenn der Veranstalter die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet hat, erhöht sich bei Abgabe der Musikfolge die GEMA-Gebühr NICHT. - Es wird nicht teurer! - Es können jedoch so die gespielten Musiktitel den wirklichen Urhebern zugeordnet werden und Ihre GEMA-Abgabe landet nicht anonym im großen Topf.
     
  • Die GEMA-Musikfolgenliste ist nicht identisch mit der Veranstaltungs-Anmeldung. In der Musikfolgenliste werden alle Musik-Titel einzeln eingetragen. Das sollte der musikalische Leiter übernehmen. Formulare HIER
     
  • Wenn Sie eine Bearbeitung (z.B: eine Veränderung des Textes) in kleinem Rahmen aufführen, wird sicher niemand etwas dagegen einzuwenden haben. Ohne Genehmigung durch den Verlag dürfen Sie diese Version jedoch nicht verwerten (z.B.: CD) oder Rechte an Ihrer Bearbeitung geltend machen (z.B. GEMA).  
     
  • Die Urheber eines Songs finden Sie auf jeden Fall HIER

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